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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fa. Speedchip Daniel Müller (AGB)

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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fa. Speedchip Daniel Müller (AGB)

 

  • 1 Fahrzeugtuning

  

  • 2. Haftung für Folgeschäden bzw. Produkthaftung, Fahrzeuggewährleistung, Fahrzeughaftpflicht

 

  • 2.1 Der Kunde ist darauf hingewiesen und nimmt zur Kenntnis, dass die von Fa. Speedchip Daniel Müller angebotenen Leistungen, Produkte , Tuningmaßnahmen sowie die im Rahmen des Tuning vorgenommenen Veränderungen am Fahrzeug dem Motor, sowie dem Steuergerät oder den Steuerdaten zu einer Änderung der Leistungsdaten des Kundenfahrzeuges führen. Der Kunde wird hiermit darauf hingewiesen, dass der Motor und ggf. auch andere Fahrzeugaggregate und Fahrzeugteile einer höheren Beanspruchung und Belastung ausgesetzt sind und dies, physikalisch bedingt, zu einem höheren Verschleiß am Kundenfahrzeug kommen kann. Insbesondere können sich Überbeanspruchungen und Dauerleistungen, sowie die durch das Tuning erreichte Steigerung der Höchstgeschwindigkeit des Kundenfahrzeuges auf die Lebensdauer des Motors und seiner Aggregate auswirken. Fa. Speedchip Daniel Müller bietet deshalb die Möglichkeit des Abschlusses eines zusätzlichen Garantievertrages.

 

  1. Gegen Zahlung eines Aufpreises besteht die Möglichkeit, entsprechend der jeweils gültigen Preisliste eine eigenständige und unabhängige Zusatzversicherung über unseren Versicherungspartner abzuschließen. Die Versicherungsbedingungen können auf Verlangen eingesehen werden und liegen bei Fa. Speedchip Daniel Müller aus.

 

  1. Diese auf http://www.speedchip-dm.de/garantie/ näher beschriebene Versicherung ist kein Angebot von Speedchip Daniel Müller. Sie wird von Speedchip Daniel Müller lediglich vermittelt und ist ein Angebot der NSA Garantie in der Schweiz (www.nsagarantie.ch <http://www.nsagarantie.ch> ). Die Abwicklung von Garantiefällen erfolgt daher ausschließlich zwischen NSA und dem Versicherungsnehmer; Speedchip Daniel Müller ist hieran in keiner Form beteiligt. Auch prüft Speedchip Daniel Müller vor Abschluss einer Versicherung nicht, ob das zu versichernde Fahrzeug den auf der Website http://www.speedchip-dm.de/garantie/ näher beschriebenen Voraussetzungen der angebotenen Versicherungen TUNING 2 bzw. TUNING 5 (etwa Alter oder km-Stand) entspricht. Dies obliegt allein demjenigen, der die Versicherung für ein Fahrzeug abschließen will.

 

2.1 8. Haftungsausschluss

Die Firma Speedchip haftet nicht für Schäden, die am / im Fahrzeug aufgrund von Leistungssteigerungen bzw. Chiptuning auftreten.

Die Firma Speedchip Daniel Müller übernimmt keine Haftung für Schäden die am und im Fahrzeug bei/durch Prüfstandsmessungen / Prüfstandsfahrten und darüber hinaus auftreten können!! Jeder Kunde stellt die Firma Speedchip Daniel Müller von sämtlichen Ansprüchen in dieser Hinsicht frei.

 

  • 2.2 Speedchip Daniel Müller weist ausdrücklich darauf hin, dass der Einbau von Tuningprodukten zum Verlust der Garantie bzw. Gewährleistungspflicht des Fahrzeugherstellers bzw. Fahrzeugverkäufers führen kann.

 

  • 2.3 Mündliche Abreden außerhalb dieses Vertrages sind nicht abgeschlossen. Änderungen und Umrüstungen von Fahrzeugen, die im öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen, müssen in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. Der Käufer muss das Fahrzeug, soweit für die Teile keine ABE vorliegt, beim Technischen Überwachungsverein vorführen. Die Verantwortung von umgebauten Fahrzeugen oder deren Teilen liegt beim Käufer. Irgendwelche Ansprüche an den Verkäufer wegen Nichtgenehmigung durch den TÜV sind ausgeschlossen, es sei denn der Verkäufer hat die TÜV-Zulässigkeit unter Beachtung der entsprechenden Auflagen ausdrücklich schriftlich zugesichert.

 

  • 2.4 Die Leistungssteigerung von Kraftfahrzeugen erfordert eine Neutypisierung bezüglich Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und Kaskoversicherung. Der Käufer ist selbst verpflichtet, für die Einhaltung des Versicherungsschutzes Sorge zu tragen. Er stellt die Fa. Speedchip Daniel Müller insoweit von jeder Haftung frei.

 

  • 2.5 Der Käufer verpflichtet sich, seine Kunden bei einer Weiterveräußerung bzw. bei einem Einbau auf die vorstehend beschriebenen möglichen Konsequenzen hinzuweisen.

 

  • 2.6 AGR Deaktivierung, DPF Deaktivierung, Kat Deaktivierung

Die Fa. Speedchip Daniel Müller weist den Kunden hiermit ausdrücklich darauf hin das diese Deaktivierungen nur für Rennzwecke genutzt werden dürfen.

In der STVO sind diese Deaktivierungen nicht erlaubt.

 

  • 3. Salvatorische Klausel, anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtstand

 

  • 3.1 Sofern eine Bestimmung dieser AGB unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.

 

  • 3.2 Für die Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der Fa. Speedchip Daniel Müller und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

  • 3.3 Erfüllungsort, Zahlungsort, Pellingen